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EUGH-Urteil: Cookies auf Ihrer Website rechtssicher?

EUGH-Urteil: Cookies auf Ihrer Website rechtssicher?

 

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cookie consent

Eine kürzlich vom EUGH getroffene Entscheidung hat eine Unklarheit beseitigt: Cookies dürfen nur in den wenigsten Fällen ohne aktive Einwilligung der Besucher*innen eingesetzt werden. Daher sollte die Lösung auf der eigenen Website überprüft und, wenn nötig, auch angepasst werden. Wir unterstützen Sie gerne dabei.

Die Handhabung von Cookies auf der Website war seit dem Inkrafttreten der DSGVO nicht klar geregelt, weil die EU-ePrivacy-Richtlinie doch wesentlich mehr Zeit zu brauchen scheint …


In dieser unklaren Situation wurde verständlicherweise auf den allermeisten Websites eine Lösung umgesetzt, die relativ wenig Aufwand – und damit auch wenig Kosten – verursacht: Es wird zwar über das Setzen von Cookies informiert (durch Cookie-Banner oder ähnliches), Besucher*innen der Website müssen sich aber abmelden, wenn sie der Verwendung von Cookies nicht zustimmen.
Diese Opt-Out-Lösung ist jetzt nicht mehr ausreichend: Bis zur aktiven Einwilligung der Besucher*innen dürfen KEINE Cookies gesetzt werden! Ausnahmen gibt es nur für sog. ‚essentielle’ Cookies, ohne die erforderliche Funktionen der Website nicht korrekt arbeiten (z.B. Warenkorb im Onlineshop).


Wir empfehlen daher aktuell eine Überprüfung der Website:‍

-    welche Cookies werden gesetzt
-    zu welcher Gruppe gehören diese Cookies? (essentiell, Performance, Statistik, Marketing)


Was muss entsprechend der neuen Rechtslage geändert werden?

Etwa der Einbau einer entsprechenden Cookie-Consent-Lösung, die die Besucher*innen um Einwilligung fragt. Erst nach der aktiven Zustimmung oder Ablehnung kann die Website  genutzt werden.
Dazu ist auch eine entsprechende Cookie-Information anzulegen, das EUGH-Urteil verlangt, dass sich die Besucher*innen vor der Entscheidung entsprechend informieren können:
-    welche Cookies
-    von welchen Anbieter
-    zu welchem Zweck
-    wie lange bleibt jedes Cookie gespeichert
Zumindest ein Link auf eine Information entweder in der Datenschutzerklärung oder einer eigenen Cookie-Infoseite muss in die Cookie-Consent-Box eingebaut werden.

Melden Sie sich bei uns – wir machen Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Detaillierte Informationen zu diesem Thema finden Sie auf unserer Website.

 

Freundliche Grüße

Gertrude Mauerbauer und das akaryon-Team


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Wir entschuldigen uns für etwaige Mehrfachsendungen.


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