In der Nacht auf 14. Dezember 2023 kam es bezüglich EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive CSDDD) zu einer vorläufigen Einigung zwischen Repräsentant*innen von EU-Parlament, -Rat und -Kommission. In weiteren Verhandlungen werden noch Details für die finale Textfassung geklärt und im März 2024 kann mit Veröffentlichung der Richtlinie gerechnet werden. Sofern nicht anders bestimmt, ist die Richtlinie in Österreich dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen.

In Deutschland trat bereits am 1. Januar 2023 ein nationales Lieferkettengesetz in Kraft, das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz LkSG, welches ansässige Unternehmen (auch Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen) mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden (ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden) dazu verpflichtet offenzulegen, wie die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in der Lieferkette sichergestellt wird.


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